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   OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 93/06   

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https://dejure.org/2010,8124
OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 93/06 (https://dejure.org/2010,8124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.02.2010 - 9 U 93/06 (https://dejure.org/2010,8124)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - 9 U 93/06 (https://dejure.org/2010,8124)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 818, 812 BGB; §§ 130, 128 HGB

  • Justiz Hessen

    § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 818 BGB, § 128 HGB, § 130 HGB, § 315 BGB
    Rückzahlungsanspruch des treuhänderischen Fondsanlegers wegen ohne rechtlichen Grund auf ein Darlehen an die Fondsgesellschaft erbrachter Leistungen; Herausgabe von Nutzungszinsen; Voraussetzungen der im zweiten Rechtszug erhobenen Verjährungseinrede

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückabwicklung von Zahlungen an eine Bank im Rahmen einer finanzierten Fondsbeteiligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung von Zahlungen an eine Bank im Rahmen einer finanzierten Fondsbeteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zu Rückabwicklungsansprüchen im Zusammenhang mit bankenfinanzierten Fondsbeteiligungen

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage des Rückzahlungsanspruchs eines Fondsanlegers wegen rechtsgrundlos auf ein Darlehen erbrachter Leistungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 55/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 93/06
    Ein solcher Abzug war nach BGH, Urteil vom 27.2.2007, XI ZR 55/06 aber gar nicht erforderlich.
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 93/06
    Die Voraussetzungen für die erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede in der Berufung gemäß BGH vom 23.6.2008, GSZ 1/08 (= BGHZ vom 177, 212) liegen vor: Die den Verjährungseintritt begründenden - kenntnisunabhängigen - Umstände und die Einrede selbst sind unstreitig.
  • BGH, 12.05.1998 - XI ZR 79/97

    Rückabwicklung von Termingeschäften mit nicht termingeschäftsfähigen Kunden von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.02.2010 - 9 U 93/06
    Nach der Entscheidung des BGH vom 12.5.1998, XI ZR 79/97 sind Kreditinstitute zur Herausgabe von Nutzungen verpflichtet, soweit ihnen Vermögenswerte zugeflossen sind, die sie wirtschaftlich nutzen konnten (vgl. auch Palandt-Sprau BGB, 61. Auflage, § 818 Rn 10 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2010 - 23 U 266/09

    Treuhänderisch vermittelte Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR zu

    Dies hat der Senat für den streitgegenständlichen HAT 43 bereits mehrfach und im Einklang mit weiterer Rechtsprechung so entschieden (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 2.7.2007, Az. 23 U 222/06; vom 17.9.2008, Az. 23 U 136/07; vom 21.10.2009, Az. 23 U 71/09; vom 25.5.2009, Az. 23 U 31/08; vom 24.10.2007, Az. 19 U 12/07 und vom 24.2.2010, Az. 9 U 93/06; OLG München, Urteil vom 17.4.2007, Az. 5 U 3615/06).

    Der Entscheidung des 9. Zivilsenates des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 9.4.2008 (Az. 9 U 93/06), wonach die Treugeber als vollwertige Gesellschafter zu qualifizieren seien, kann nicht gefolgt werden.

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